Das MUSCHTERHIISI im Mossji zu Terbil

DRAMA 99

Ein wirkliches Drama in vielen Akten

Gut gemeint aber falsch herausgekommen.


Das Muschterhjisi wurde vom Gemeinderat sowie der Baukommission abgelehnt. Begründung: Es gefällt uns nicht.

Das kleine Baugesuch für die Erstellung eines Gerätehauses wurde von der Gemeinde wie folgt beantwortet: Auf Zusehen hin geduldet. Unter diesen willkürlichen Umständen wird es selbstverständlich nicht errichtet.

Eine bekannte Zürcher Investitionsgesellschaft war interessiert auf 99 eine Immobilie mit Baukosten von ca. 2.5 Mio. CHF zu errichten. Die Anfrage bei der Gemeinde wurde aus Sicht des Investors unvollständig beantwortet und er zog sich zurück. Chance verpasst.

Nur 43% aller Wohnungen in Törbel sind dauernd bewohnt!

Der Neubau von Ferienwohnungen ist in Törbel nicht gestattet.


Kalte Enteignung

Die geplante Erschliessungssstrasse quer durch die Parzelle 99 kommt einer kalten Enteignung gleich. Rechtlich wurde der Vorgang nicht homologiert und trotzdem werden den Parzelleneignern bereits Bauverbote auferlegt. Das Verfahren ist mehr als fragwürdig!

Bei allen Verfügungen der Gemeinde fehlen immer die Rechtsbelehrung und der Hinweis auf die Einsprachemöglichkeiten.

WILLKÜR


13.04.2022

Am 13. April trafen sich in Törbel auf der Parzelle 99 diverse Kaufinteressenten.

Man war sich einig:

- Tolles Grundstück mit wunderbarer Aussicht.

- Ideal für einen ausserdordentlichen Bau.

- Ohne Zweitwohnungsgenehmigung schwierig.

- Das Strassenprojekt macht die Parzelle beinahe wertlos.



Das Erdhaushotel in Vals/GR, vom weltberühmten Architekten Peter Zumthor.

Was eine weit angereiste illustre Interessentin meinte.

«Проблема второго дома, безусловно, может быть решена путем переговоров на кантональном уровне между основным местом жительства в Граубюндене и Вале. Соответствующее налоговое соглашение всегда возможно исходя из опыта. Вопрос в том, хочет ли муниципалитет земляной дом, похожий на виллу в Вальсе/Греции, или нет. Доступ, подземный гараж и т. д., безусловно, выполнимы. Местность пока идеальная.»

«Das Problem Zweitwohnung liesse sich durch Verhandlungen auf kantonaler Ebene zwischen dem Erstwohnort in Graubünden sowie dem Wallis sicher lösen. Ein entsprechendes Steuerabkommen ist aus Erfahrung immer möglich. Die Frage ist mehr, will die Gemeinde ein Erdhaus ähnlich der Villa in Vals/GR haben oder nicht. Zugang, unterirdische Parkgarage usw. wären sicher machbar. Das Gelände soweit ideal.»

Nachdem von der Gemeinde keine Antwort zur Frage Erdhaus ja oder nein eingegangen ist, hat sich die Oligarchen nahe Investorin zurückgezogen. Terbil ist für sie kein Thema mehr.

Die Chance für eine mächtige Steuerzahlerin wurde vertan.


Der Weiterverkauf der Baulandparzelle 99 wird von der Gemeinde mit immer neuen Argumenten grundsätzlich verhindert.

Eine mögliche Käuferin stellte am 26. April 2022 allgemeinde Fragen an die Gemeinde. Beantwortet wurde das Schreiben am 14. Juni 2022.

 


Was nun?

Törbel ist in Bewegung. Der Zonenplan sowie die Einteilung der Parzellen ist in Bearbeitung und in einem Bewilligungsverfahren. Ein langwieriger Prozess mit wohl einigen Einsprachen und juristischen Manövern muss erwartet werden. 

Bäume pflanzen und das Verfahren der geplanten sowie unsinnigen Erschliessungsstrasse abwarten. Das Enteignungsverfahren wird sich unendlich in die Länge ziehen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Kommt Zeit, kommt Rat - oder es kommen neue Räte.


Ein erneuter Anlauf

Am18.5.2022 wurde ein weiters Vorgesuch bei der Gemeinde eingereicht. Holzhaus im System Vollholz / HOLZ100.

Ökologisch sinnvolles modernes Bauen. Das Projekt Microbella.

 

Projekt Microbella - mossji.ch

 

 

Schöpft ein Entwurf allein aus dem Bestand und der Tradition, wiederholt er das, was sein Ort ihm vorgibt, fehlt mir die Auseinandersetzung mit der Welt.

 

Zitat Peter Zumthor:

 


Mit immer neuen Argumenten abgelehnt

Es ist offensichtlich was hier abgeht und wie man in Törbel mit fremden Investoren umgeht.

EIn Kommentar zum Schreiben vom 14. Juni 2022 ist überflüssig und juristisch noch nicht angezeigt.


Die Antwort entsprcht dem Charakter einer einspruchfähigen Verfügung, sie kommt von der Verwaltung der Gemeinde Törbel.

Es fehlt die zwingende und vollständige Rechtsmittelbelehrung.



Nicht weitgehend überbautes Gebiet? Eine absolut willkürliche Auslegung.

Die heutigen Besitzer der Parzelle 99 fühlen sich wissentlich und vorsätzlich betrogen.

Vor dem Kauf der Parzelle wurde vom Gemeindepräsidenten am 29. Juli 2021 mündlich vermittelt, es gibt keine Probleme, auf 99 kann gebaut werden.

Ein erstes Vorgesuch wurde grundsätzlich als machbar betittelt.

Das entsprechende Baugesuch wurde mit Design-Argumenten abgelehnt. Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten 15. November 2021. Unter Zeugen fällt der berühmte Satz, der das Fass zum überlaufen brachte:

Das Projekt gefällt dem Gemeinderat nicht - und der bin ich. 

Das erneute Vorgesuch, das alle vorgehenden Beanstanungen erfüllt, wurde mit neuen Argumenten vollständig abgelehnt.

Was soll man von diesem willkürlichen Vorgehen halten?

 


Die Meinung  eines senkrechten Appenzöllers zur Causa Mossji 

"S'Wallis ischt ä kän Schwizer-Kanton, sondern än mit ös verbundänäm Vagantänäscht."

Abgeschwächt meinte er wohl Bananen- und nicht Gauner- oder Betrüger-Staat. Könnte deshalb auch so lauten:

"Das Wallis ist kein Schweizer-Kanton. sondern eine mit der Schweiz assoziierte Bananenrepublik."

Ist je nach Vorfall eine Auslegungssache und oft Personen und nicht Regionen bezogen. Eine Verallgemeinerung ist unsinnig, obwohl gar mancher Vorgang im Wallis in der Üsserschwiz nur Kopfschütteln auslöst.

 


 
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